Schulsozialarbeit
- Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets - Schulranzen, Taschenrechner, Sportsachen: Der Schulalltag kostet oft viel Geld. Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf 150 Euro Unterstützung pro Schuljahr (Schulbedarfspaket), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. - Voraussetzungen: - Voraussetzung ist, dass Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
 - Ein Anspruch besteht auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen
 - Weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets: - ein- und mehrtägige Ausflüge mit der Kita, Schule oder Kindertagespflege (zum Beispiel eine Klassenfahrt),
- die Kosten für Schülerbeförderung,
- gemeinsame Mittagessen in Schule (auch in Kooperation mit Hort), Kita oder Kindertagespflege,
- angemessene Lernförderung, auch ohne Versetzungsgefährdung sowie
- soziale und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder der Musikschule mit 15 €/mlt.
 - ___________________________________________________________________________ - Ich habe wenig, doch das ist leider schon zu viel … - ... die Allgemeine Soziale Beratung in Bersenbrück kann helfen. - Wenn Sie selbst prüfen möchten, ob Sie Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie gerne den Link des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen.