• Schulsozialarbeit

        • Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets

          Schulranzen, Taschenrechner, Sportsachen: Der Schulalltag kostet oft viel Geld. Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf 150 Euro Unterstützung pro Schuljahr (Schulbedarfspaket), wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

           

          Voraussetzungen:

          • Voraussetzung ist, dass Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.

           

          • Ein Anspruch besteht auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen

           

          Weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets:

          • ein- und mehrtägige Ausflüge mit der Kita, Schule oder Kindertagespflege (zum Beispiel eine Klassenfahrt),
          • die Kosten für Schülerbeförderung,
          • gemeinsame Mittagessen in Schule (auch in Kooperation mit Hort), Kita oder Kindertagespflege,
          • angemessene Lernförderung, auch ohne Versetzungsgefährdung sowie
          • soziale und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinschaft, z.B. im Sportverein oder der Musikschule mit 15 €/mlt.

           

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          Ich habe wenig, doch das ist leider schon zu viel …

          ... die Allgemeine Soziale Beratung in Bersenbrück kann helfen.

           

          Wenn Sie selbst prüfen möchten, ob Sie Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie gerne den Link des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nutzen.